Gesetzlich sind die Pflichten des Arbeitgebers grundlegend im Arbeitsschutzgesetz (Zweiter Abschnitt § 3 bis § 14) verankert. Arbeitgeberpflichten ergeben sich weiterhin aus anderen Gesetzen, Verordnungen und aus dem DGUV-Regelwerk bzw. sind dort konkretisiert.
Die wichtigsten Arbeitgeberpflichten für Metallhandwerksbetriebe sind:
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen und Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen, organisieren und kontrollieren
- Beschäftigte unterweisen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen und prüfen
- Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und für Arbeitsstoffe erlassen
- Betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Betreuung organisieren
- Ersthelfer/-innen benennen
- Sicherheitsbeauftragte (SiBe) bestellen (Betriebe > 20 Beschäftigte)
- Brandschutzhelferinnen / Brandschutzhelfer bestellen
- Aufgaben auf zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich übertragen --> Pflichtenübertragung
- Arbeitsschutzausschuss (ASA) einrichten (Betriebe > 20 Beschäftigte)
- Arbeitsschutz bei Auswahl und Prüfung von Arbeitsmitteln berücksichtigen
- … und alles schriftlich dokumentieren
Ihre Unternehmerpflichten online organisieren
Bei der einfachen und ordnungsgemäßen Erfüllung Ihrer Arbeitsschutzpflichten hilft Ihnen das praxisorientierte Online-Arbeitsschutzportal metallhandwerk-arbeitssicherheit.de von BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH und des Landesverbandes Metall Niedersachsen/Bremen.
Hier behalten Sie den Überblick und können unter anderem:
- Gefährdungsbeurteilungen in wenigen Schritten erstellen
- Gefahrstoffverzeichnis mithilfe eines Musterverzeichnisses anlegen
- Mitarbeiterunterweisungen planen und dokumentieren