In Deutschland wird die Organisation des Arbeitsschutzes als sogenanntes duales System bezeichnet. Der Arbeitsschutz wird einerseits durch den Staat, andererseits durch die hoheitliche Tätigkeit der Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gestaltet. Arbeitsschutzbehörden und DGUV stimmen sich im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ab und entwickeln mit weiteren Arbeitsschutzakteuren, wie etwa den Krankenkassen, Programme und Leitlinien.