Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
nicht nur vor körperlichen Gefährdungen zu schützen, sondern auch auch eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung anzufertigen.

Ziel der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist es, auf der Grundlage einer „Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind“.

 

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