Schwerbehinderung

„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen“, heißt es im Sozialgesetzbuch 9.

Knapp 10 Prozent der Menschen in Deutschland, 7,8 Millionen, sind laut dem Statischen Bundesamt schwerbehindert. Die meisten Behinderungen entstehen im Lauf des Lebens. So sind ein Drittel der Schwerbehinderten über 75 Jahre alt, 44 Prozent gehören der Altersgruppe von 55 bis 74 Jahren an. Zwei Prozent sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Nicht jede Behinderung ist sichtbar: Den Status gibt es auch bei psychischen Störungen oder als Folge einer lebensbedrohlichen Krankheit.

Schwerbehinderte genießen Sonderrechte im Arbeitsleben. Das wichtigste ist ein Kündigungsschutz, der jedoch nicht bedeutet, dass  Kündigungen ausgeschlossen sind. Allerdings muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung beim Integrationsamt eine Zustimmung einholen. Außerdem haben Schwerbehinderte Anspruch auf eine zusätzliche Urlaubswoche.