Arbeitsunfälle

Ein Arbeitsunfall und die Konsequenzen

Es ist herrliches Wetter an diesem Freitagnachmittag im Spätsommer. Karl F. und Erwin Z., Beschäftigte des Metallbauunternehmens M.*, sind für Montagearbeiten auf dem Dach eines Gebäudes im Gewerbegebiet einer niedersächsischen Kleinstadt. Der Feierabend naht, das Wochenende kann bald für die beiden beginnen.

Geschäftsführer Friedrich M. berichtet: „Einer meiner beiden Gesellen, Erwin Z., begann schon mal, die Werkzeuge einzusammeln und aufzuräumen und verließ deswegen für kurze Zeit das Dach.“ Als Erwin Z. zurückkehrt, ist das Dach leer. Er ruft seinen Kollegen und bekommt keine Antwort. Schließlich findet er seinen Kollegen bewusstlos in einem Nebengebäude. Karl F. ist etwa sieben Meter durch das Dach in die Halle heruntergestürzt und liegt dort mit schweren Verletzungen.

In wenigen Minuten ist der Rettungshubschrauber da und bringt Karl F. ins Krankenhaus. Der damals 25-Jährige hat schwere Kopfverletzungen und Hirnschwellungen erlitten, wird monatelang im Krankenhaus und anschließend in einer Reha-Klinik behandelt. „Wir wissen bis heute nicht, warum Karl seinen eigentlichen Arbeitsplatz auf dem Dach verlassen hat und auf den anderen Dachabschnitt gewechselt ist“, berichtet Friedrich M.

„Wo sind ihre Gefährdungsbeurteilungen?“

Zur Sorge um den jungen Mitarbeiter hat Geschäftsführer Friedrich M. noch weitere Probleme:  „Gleich nach dem Rettungsdienst kam die Polizei, später folgten Gewerbeaufsicht und Staatsanwaltschaft – das volle Programm“, erinnert er sich, „und die stellten viele Fragen!“

Er habe damals gedacht, sein Unternehmen sei in Sachen Arbeitsschutz auf „der sicheren Seite“. Der Metallbaubetrieb hatte einen externen Dienstleister als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, der die Beschäftigten auch in den verschiedenen Gefährdungsbereichen unterwiesen hatte. „Staatsanwaltschaft und Gewerbeaufsicht wollten aber nicht unsere dokumentierten Unterweisungen sehen. Die entscheidende Frage lautete: `Wo sind Ihre Gefährdungsbeurteilungen?`“, berichtet Friedrich M.

Arbeitsschutz ist Chefsache - Hilfe durch die Berufsgenossenschaft

„Da wurde mir klar, dass wir das Thema selbst anpacken müssen!“, meint der Geschäftsführer, und macht das Thema Arbeitsschutz zur Chefsache. Er lässt sich von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) gründlich beraten und nimmt an Fortbildungen zum Arbeitsschutz teil – im Rahmen des so genannten „Unternehmermodells“. Friedrich M.: „Damit können kleine Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ihren Arbeitsschutz selbst organisieren.“ Er lobt die BGHM: „Man denkt ja sonst eher „Hilfe, die BG kommt …“, meint Friedrich M. Er habe in Folge des schweren Unfalls aber erfahren, wieviel kompetente Unterstützung diese geben könne.

Der Metallbauer hat Glück gehabt. Karl F. konnte ein Jahr nach dem Unfall und einer Umschulung wieder arbeiten. Heute ist er in einem anderen Unternehmen im kaufmännischen Bereich tätig. „Er ist vollständig genesen und hat keine bleibenden Schäden zurückbehalten“, sagt Friedrich F., „darüber sind wir sehr erleichtert.“ Seine Konsequenz aus dem Arbeitsunfall ist gleichzeitig sein Tipp an andere Betriebe: „Nehmen Sie das Thema Arbeitsschutz ernst! Machen Sie sich schlau, damit Sie selber beurteilen können, ob ihr Betrieb rechtssicher aufgestellt ist.“

*1 alle Namen geändert
*2 Das „Unternehmermodell“ ist in der DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 beschrieben und heißt dort offiziell „Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“.

 

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