Gefahrstoffverzeichnis erstellen

Zu den Gefahrstoffen gehören nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):

  • Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die einen oder mehrere Gefährlichkeitsmerkmale wie nach § 3 GefStoffV aufweisen

  • Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind

  • Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung o.g. Stoffe entstehen können

  • Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist

  • Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die die o.g. Kriterien nicht erfüllen, die jedoch aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaft und der Art und Weise wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können.

Das Gefahrstoffverzeichnis beinhaltet eine Liste der Gefahrstoffe im Unternehmen gemäß § 13 der Gefahrstoffverordnung.


Ein Verzeichnis der Gefahrstoffe ist nach nicht erforderlich, wenn nur Tätigkeiten geringer Gefährdung ausgeübt werden.

 

 

Weitere Informationen

 

--> Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)