Super Sommerwetter - schön aber gefährlich

Gefahren durch UV-Strahlung

Super Sommerwetter - schön, aber gefährlich

Super Sommerwetter gab es in den letzten Jahren immer öfter. Was vielen in der Freizeit gut gefällt, hat aber auch gefährliche Nebenerscheinungen. Sonnenstrahlen sind für uns auf der einen Seite lebenswichtig: Sie füllen unseren Vitamin D3-Speicher auf, der für den Knochenaufbau benötigt wird. Zuviel der UV-Strahlung ist aber schnell gefährlich. Es drohen Sonnenbrand, Sonnenstich und Hitzeschlag. Hautkrebserkrankungen sind seit vielen Jahren auf dem Vormarsch.

Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt es jährlich 240.000 Neuerkrankungen – mit steigender  Tendenz. Beschäftigte, die im Freien arbeiten, haben danach ein um 1,8-faches erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. (baua:fokus, Juli 2016)

 

UV-Strahlung zwischen 11 und 16 Uhr am höchsten

Besonders im Frühjahr und Sommer in der Zeit zwischen 11 und 16 Uhr ist die UV-Strahlung sehr intensiv. Ungeschützt kann sie die Haut schnell und nachhaltig schädigen. Deshalb müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Baustellen und auf freiem Betriebsgelände besonders geschützt werden.

Seit Sommer 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten, die von April bis September an mehr als 50 Tagen eine Stunde oder länger während der genannten Tageszeit im Freien arbeiten, eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Bei Tätigkeiten im Schatten gilt diese Regel ab zwei Stunden täglich.

Auch in Räumen darf es nicht zu warm sein: Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, wenn die Raumtemperatur 30 Grad übersteigt.

Das sollten die Unternehmen tun

 

  • Überdachungen / Arbeitszelte / Sonnensegel im Freigelände
  • Abschirmung von Fenstern und Oberlichtern
  • Schattige Unterstellmöglichkeiten / Klimatisierte Räume für Pausen
  • Bereitstellung von Schutzbrillen mit seitlicher Abdeckung evtl. mit Befestigung am Schutzhelm
  • Bereitstellung von Sonnenschutzmitteln und Getränken
  • Vorsorgeuntersuchungen und Unterweisungen zum Sonnenschutz durchführen
  • Hautschutzplan / Sonnenschutzplan erstellen

 

 

Das sollten die Beschäftigten beachten

  • Unterstellmöglichkeiten nutzen und Pausen im Schatten / in Gebäuden verbringen
  • Schutzbrillen und Hautschutzmittel verwenden – mindestens mit SF-Faktor 30
  • Leichte körperbedenkende Kleidung und Kopfbedeckungen tragen - nicht mit freiem Oberkörper arbeiten
  • Kollegen auf Gefahren hinweisen
  • Regelmäßige Teilnahme an Unterweisungen

 

Weitere Informationen

www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/sonne