Krach macht krank

Lärmschutz im Metallhandwerk

Im Metallbetrieb ist es an vielen Orten richtig laut. Die Arbeit in der Fertigung, auf Montage und auf Baustellen erzeugt Lärmpegel, die ungedämmt und ungeschützt die Gesundheit massiv schädigen können. Schwerhörigkeit ist mit großem Abstand die häufigste Berufskrankheit im Metallhandwerk. Außerdem ist die Unfallgefahr bei Lärmbelastung erhöht und verschiedene Stresserkrankungen können durch permanente Lärmbelastung am Arbeitsplatz ausgelöst werden.

Bei der Umfrage in den Betrieben im Rahmen des Projektes „Metallgesund“ gaben 63 Prozent der Beschäftigten an, dass sie Lärm an ihrem Arbeitsplatz als gesundheitliche Belastung empfinden. Deswegen ist es wichtig, die Belastungen soweit wie möglich zu vermindern, um die Beschäftigten vor Lärmschäden wirksam zu schützen.

Unternehmensleitungen sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen für Lärm durchzuführen und ihre Beschäftigten entsprechend zu unterweisen.

 

Lärmbelastung der Beschäftigten vermindern

Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 Dezibel sind Arbeitgeberverpflichtet, geeigneten Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Dieser Wert entspricht dem typischen Lärmpegel in einer Metallbau-Werkstatt.

Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 Dezibel muss der Arbeitgeber Gehörschutz anordnen und dessen Verwendung überwachen. Dieser Wert wird zum Beispiel bereits erreicht, wenn fünfzehn Minuten am Tag mit einem Winkelschleifer mit einem Schallpegel von ca. 100 Dezibel gearbeitet wird.

 

Welche Gehörschutztypen gibt es?

  • Ohrstöpsel aus formbarem Schaumstoff
  • Kapselgehörschützer (Optik wie veraltete Musikkopfhörer)
  • Otoplastik (werden von Hörgeräteakustikern individuell gefertigt und in das Ohr eingesetzt)
  • Lärmschutzhelme in Kombination mit Kapselgehörschützern

Wichtig: Der Gehörschutz kann nur wirken, wenn er optimal individuell angepasst bzw. eingesetzt wird. Das erfordert einige Übung.

 

Praktische Beispiele zur Lärmminderung

  • Austausch der Arbeitsmittel (Beispiel: lärmgeminderte Druckluftdüsen)
  • Bei Neuanschaffung von Maschinen auf Lärmemissionswerte achten
  • Einhausung der Maschinen
  • Einbau schallabsorbierender Wand- und Deckenverkleidungen
  • Verlegung schallabsorbierender Böden / Teilböden


Weitere Informationen:

 

  • Lärm
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Technische Regeln zu Lärm und Vibrationsschutz (TRLV Lärm)
  • DGUV Info 209-023 Lärm am Arbeitsplatz
  • DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz